Loxstedt/Hannover, 22.02.2018. Auch der Wahlkreis Unterweser mit seinen Landkreisen und Gemeinden profitiert vom Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes (KIP II – Schulsanierungsprogramm) für die Modernisierung, Sanierung und Erweiterung der kommunalen Schulinfrastruktur. „Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer deutlich verbesserten Situation an unseren Schulen“, erklärt der Loxstedter SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke. Am Mittwoch (21.02.2018) hatte die SPD-geführte Landesregierung per Kabinettsbeschluss dafür gesorgt, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Niedersächsischen Landtag beraten werden kann. Das Gesamtvolumen der Förderung beträgt bis zum Jahr 2022 rund 289 Millionen Euro.
Für Beverstedt beträgt die Förderhöchstgrenze 216.906,81 Euro, für Hagen im Bremischen 259.268,49 Euro, für Loxstedt 185.421,61 Euro und für den Landkreis Cuxhaven als Schulträger 4.060.812,77 Euro. Für Schwanewede beträgt die Förderhöchstgrenze 438.818,90 Euro, für Hambergen 476.362,74 Euro, für die Stadt Osterholz-Scharmbeck 1.251.286,77 Euro, für Grasberg 136.940,66 Euro, für Ritterhude 474.931,20 Euro, für Lilienthal 406.174,78 Euro, für Worpswede 246.201,44 Euro, für die Gemeinde Wurster Nordseeküste 604.323,12 Euro, für die Stadt Geestland 527.786,77 Euro, für die Gemeinde Schiffdorf 153.244,33 Euro und für den Landkreis Osterholz als Schulträger 1.735.433,30 Euro.
„Die Landesregierung“, so Lottke, „hat schnell gehandelt und mit dem Bund gut verhandelt. So können rund 85 Prozent der Kommunen in Niedersachsen mit der Finanzhilfe für die Schulinfrastruktur planen.“
„Wir als SPD-Landtagsfraktion wollen den Gesetzentwurf nun schnell beraten, um die Förderung so zeitnah wie möglich auf den Weg zu bringen“, erklärt der SPDPolitiker das Verfahren. Lottke: „Von diesen Investitionen werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer ebenso wie die Eltern erheblich profitieren.“ Wenn der Gesetzentwurf schnell beschlossen werde, könnten die Maßnahmen kurzfristig beantragt und entsprechend zügig umgesetzt werden: „Die Förderanträge können nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Landtag beim Innenministerium gestellt werden“, so der SPD-Landtagsabgeordnete.