Programm für Soloselbstständige geht an den Start

Bild: Patrick Josefowiez

Kulturszene im ländlichen Raum erhalten

Mit zehn Millionen Euro greift die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung den Soloselbstständigen unter die Arme, die ebenfalls sehr stark unter den Auswirkungen der Beschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie zu leiden haben. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, ist dazu heute ein Sonderprogramm gestartet, mit dem insbesondere im ländlichen Raum wie dem Cuxland und dem Landkreis Osterholz strukurelle Kultur-Unterstützung geleistet werden soll.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur unterstützt von heute an soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler. Wie der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt mitteilt, stehen dafür aus dem zweiten Nachtrag des COVID-19-Sondervermögens bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung: „Zum Reichtum Niedersachsens gehört neben vielen Dingen auch unsere vielfältige Kultur. Das Ziel der SPD-geführten niedersächsischen Landesregierung ist es ein Anliegen, diese Menschen in den kommenden Monaten möglichst unbürokratisch unter die Arme zu greifen“, so der SPD-Politiker. Es sei richtig, Kulturschaffende nicht allein zu lassen, „weil deren Arbeit vor der Pandemie wichtige Zutat unseres Lebenselixier war und essentieller Bestandteil unseres gemeinschaftlichen Lebens bleiben soll“, so Lottke.

Herzstück des Landesförderprogramms ist die Unterstützung von Veranstaltungen aller künstlerischen Formate und Sparten: Die Kosten für das Engagement der Soloselbstständigen können dabei zu 100 Prozent über die Förderung abgedeckt werden. Dabei ist Voraussetzung, dass Kulturveranstalter mit ihrem Förderantrag Vertragsentwürfe mit Soloselbstständigen vorlegen. „Es ist klar, dass das hygienebestimmte Abstandsgebot nicht nur zu reduzierten Besucherzahlen und weniger Veranstaltungen führt: Auch die Honorare sind geringer. Das Programm räumt diese Hindernisse aus dem Weg, von der Förderung können alle Kulturschaffenden profitieren“, erläutert Lottke.

Wie der SPD-Politiker weiter mitteilt, wird dieser Teil des Förderprogramms durch die Landschaften und Landschaftsverbände als Träger der regionalen niedersächsischen Kulturförderung abgewickelt. Das Programm gebe, so Lottke, gebe Soloselbstständigen eine Perspektive und schaffe für Kulturvereine Räume, um das kulturelle Leben insbesondere im ländlichen Raum zu revitalisieren: „Davon werden auch viele im Cuxland und im Landkreis Osterholz profitieren können“, ist sich der SPD-Landtagsabgeordnete sicher.
Für die SPD sei klar, dass in den kommenden Monaten auch die kulturelle Bildung einen Vitalisierungsschub brauche: Auch wenn viele Einrichtungen seit Monaten wieder geöffnet seien, seien viele durch die erschwerten Bedingungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. „Auch hier werden Vertragsabschlüsse mit Soloselbstständigen gefördert – hier liegt die Förderquote bei 60 Prozent und Voraussetzung ist ein Vertragsabschluss mit einer Laufzeit von mindestens vier Monaten“, so Lottke. Ansprechpartner seien für die Angebote der kulturellen Bildung die Träger der regionalen Kulturförderung: Antragsteller aus dem Bereich Erwachsenenbildung könnten sich an die Niedersächsische Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB) wenden.

„In vielen Kulturbereichen sind Soloselbstständige in Gruppen tätig, zum Beispiel in den Freien Theatern, der Bildenden Kunst und der Soziokultur. Ich begrüße ausdrücklich, dass es seitens des Ministeriums ergänzend ein spartenübergreifendes Projektförderprogramm für innovative Projekte gibt, das aktuelle gesamtgesellschaftliche Entwicklungen zum Gegenstand hat“, so der SPD-Politiker. Diese Projekte könnten sowohl durch Einrichtungen als auch durch die Soloselbstständigen beantragt werden – bis zu einer Förderung von 7.999 Euro ebenfalls bei den Trägern der regionalen Kulturförderung, ab 8.000 Euro beim Ministerium selbst. In eng begrenzten Ausnahmefällen können Soloselbstständige, die im nichtöffentlichen Bereich tätig sind wie etwa Hochzeitsmusiker, einen Antrag beim Ministerium stellen, wenn sie darlegen können, dass ihr kulturelles Angebot ohne öffentliche Förderung nicht stattfinden kann.

Grundsätzlich gilt für alle Programmteile, dass die Fördersumme mindestens 1.500 und maximal 30.000 Euro betragen kann. Derzeit entwickelt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur ein Stipendienprogramm für Soloselbstständige, bei dem die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zu Förderkriterien, Hinweise und das Antragsformular gibt es im Internet auf der Seite des Ministeriums unter https://bit.ly/2S0QmhY

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